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Z16
Site owner: Joa Weber
- Bruchteilsgemeinschaft - Jeder
einzelne hat das Recht, seinen Anteil zu verkaufen haus.de
- BGB §
1008-1011 Bruchteilsgemeinschaft
- § 1008
- § 1009
- § 1010
- § 1011
- Verwaltung der Bruchteilsgemeinschaft (§
741 bis §
758 BGB) - Rechte und Pflichten
- §
744 Gemeinschaftliche Verwaltung
(1) Die Verwaltung des
gemeinschaftlichen Gegenstands steht den
Teilhabern gemeinschaftlich zu.
(2) Jeder Teilhaber ist berechtigt,
die zur Erhaltung des Gegenstands
notwendigen Maßregeln ohne
Zustimmung
der anderen Teilhaber zu treffen;
er kann
verlangen, dass diese ihre Einwilligung zu einer
solchen Maßregel im Voraus erteilen.
-
§
745 Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
(1) Durch
Stimmenmehrheit kann eine der
Beschaffenheit des gemeinschaftlichen
Gegenstands entsprechende ordnungsmäßige
Verwaltung und Benutzung beschlossen
werden.
Die Stimmenmehrheit ist nach der Größe
der Anteile zu berechnen.
(2) Jeder Teilhaber
kann, sofern nicht die Verwaltung und Benutzung
durch Vereinbarung oder durch Mehrheitsbeschluss
geregelt ist,
eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen
entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen.
(3) Eine
wesentliche Veränderung des Gegenstands kann
nicht beschlossen oder verlangt werden.
Das Recht des einzelnen Teilhabers auf einen
seinem Anteil entsprechenden Bruchteil der Nutzungen kann nicht
ohne seine Zustimmung
beeinträchtigt werden.
-
§
748 Lasten- und Kostentragung
Jeder Teilhaber ist den anderen Teilhabern
gegenüber verpflichtet, die
Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstands
sowie die Kosten der Erhaltung,
der Verwaltung und einer
gemeinschaftlichen Benutzung nach dem Verhältnis
seines Anteils zu tragen.
-
§
749 Aufhebungsanspruch
(1) Jeder Teilhaber kann jederzeit
die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen.
<-- keine Ahnung was das in
der Praxis heißt..
(2) (3) ...
- Weltnetz
-
jacasa.de
- Die Gründung einer Bruchteilsgemeinschaft erfordert
in der Regel einen Vertrag, der oft notariell
zu beurkunden ist, insbesondere wenn es um Grundstücke
oder Immobilien geht.
WO IST DIESER VERTRAG??
Folgende Punkte sind essenziell: • • • •
• .. • .. • .. • ..
• Notarielle Beurkundung: Bei
Bruchteilsgemeinschaften, die Immobilien betreffen, muss der Kaufvertrag
sowie die Auflassung notariell beurkundet werden.
• Eintragungen im Grundbuch:
Im Falle von Immobilien müssen die Miteigentumsanteile
im Grundbuch eingetragen werden. Somit ist die
Bruchteilsgemeinschaft auch rechtlich anerkannt.
•
- Bruchteilgemeinschaft:
Das sollten Sie wissen haus.de
Erbengemeinschaft (§§ 2032ff BGB,
„Mehrheit von Erben“).
- 4 Eigentumsarten
Gut zu wissen: Gemeinsame Entscheidungen
trifft die Bruchteilsgemeinschaft per Mehrheitsbeschluss.
Die Stimmenmehrheit berechnet sich nach der Größe der
Anteile.
Einzeln verkaufen: Möglich, aber wer will
schon ein halbes Haus kaufen?
Auflösung: Jeder Eigentümer hat das Recht,
die Auflösung der Bruchteilsgemeinschaft zu verlangen.
In folgenden Situationen kommt es zu einer Aufhebung
der Bruchteilsgemeinschaft:
- Die Eigentümer verkaufen
das Grundstück an einen Dritten. Jeder erhält
seinen Anteil am Verkaufserlös.
- Der eine Eigentümer verkauft seinen
Anteil an den anderen Eigentümer. Damit wird
Letzterer zum Alleineigentümer (zum Beispiel bei
einer Scheidung).
- Die Mitglieder der
Bruchteilsgemeinschaft können
sich nicht einigen. Es kommt zu
einer Teilungsversteigerung.
Übrigens: Die Teilungsversteigerung sollte
nur als letzter Ausweg in Frage kommen. Denn sie
ist nicht nur
kostspielig. Oftmals wird das Haus auch unter
Wert verkauft.
-
- Erbengemeinschaft
- Nießbrauch
- Recht
- BGB
-
§ 1034 BGB:
"
1 Der Nießbraucher
kann den Zustand der Sache auf seine Kosten durch
Sachverständige feststellen lassen. 2 Das
gleiche Recht steht dem Eigentümer zu."
-
§ 1042 BGB
Pflicht des Nießbrauchers Schäden an der Sache
unverzüglich mitzuteilen
-
§ 1044 BGB
Duldungspflicht für den Nießbraucher, wenn er
Maßnahmen zur Erhaltung der Sache nicht selbst
vornimmt.
- Weltnetz
- 2024/01
Nießbrauch: Definitionen, Rechte, Beispiele,
Pflichten
• Rechte
und Pflichten (außergewöhnliche
Unterhaltskosten)
- 2013
dahag Schloß
auswechseln erlaubt?
• Eigentum - drei Aspekte: Verfügung,
Nutzung und Fruchtziehung.
- 2011/07
(BGB siehe oben) Eigentümer hat kein
Besichtigungsrecht (LG Fulda Urteil vom 08.02.1989
Az. 2 S 143/88)
• Sachverständige schon
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Atualização: 9.11.1984